Hoi, die Adresse Postmaster@domain ist immer wieder zu finden. Hier bei uns ist dieses Postfach primär dafür da, die fehlgeleiteten Mails aufzunehmen, die durch nicht eindeutige Adressen nicht korrekt zugestellt werden konnten. Um diese Mails dann doch dem richtigen Mitarbeiter zuordnen zu können, muß er die im Zweifel zumindest anlesen. Darf der das? Muß er das? Vor allem weil er ja per Arbeitsvertrag zur Verschwiegenheit verpflichtet ist und auch nach dem Fern- meldegeheimnis. Und nach RFC822 und 2142 dieser Postmaster ja auch explizit gefordert wird. Der Hintergrund für diese Frage ist die gewünschte Entfernung dieses Accounts, um "geheime" Mails nicht mehr mitlesen zu können/ dürfen. Mit freundlichen Gruessen Joerg Haverkamp -- Ein Paranoiker, kennt immer alle Fakten -William S. Burroughs-
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