öffentliches vs. geschlossenes Mailarchiv

Carola Kummert a-cappella at gmx.de
Fr Aug 13 18:13:23 CEST 2004


Am Fr, den 13.08.2004 schrieb Peter Voigt um 17:43:
> Am Freitag, 13. August 2004 17:14 schrieb Cord Beermann:
> 
> > Einige Leute mögen in der Annahme auf die lugrav-Liste geschrieben,
> > haben, das das Archiv nicht-öffentlich ist. Jemand aus dieser Gruppe
> > hat sich nun gemeldet und darum gebeten seine Postings zu entfernen.
> 
> Ich unterstelle, dass geprüft wurde, das die nichtbenannte Person 
> mindestens eine e-mail auf die Liste gestellt hat.

oh .. ehe ich es vergesse: Es war doch bekannt, worum es in den letzten
LUG-Treffen ging, richtig? Und alle, die es interessiert hat, waren
anwesend oder hatten zumindest jemanden als offizielle Vertretung
bestimmt, sofern sie sich einbringen wollten.

Sofern betreffende Person also anwesend war und ihren Standpunkt
dargelegt hat (oder dies durch einen Vertreter hat tun lassen), sehe ich
keinen Grund, an einer Gemeinschaftsentscheidung zu ruetteln, da sie ja
letztlich der Gemeinschaftsentscheidung zugestimmt haben muesste.

Sofern betreffende Person nicht anwesend war und (da ob eigener
Listenteilnahme ueber die Wichtigkeit der Treffen informiert) keinen
Vertreter berufen hat, um eigene Anliegen darzulegen und zur Diskussion
zu bringen, sehe ich auch keinen Grund, an der Gemeinschaftsentscheidung
zu ruetteln, da offensichtlich zu diesem Zeitpunkt keinerlei Interesse
an der Einbringung der eigenen Sicht in den Meinungsbildungsprozess
bestand.

Sollte betreffende Person innerhalb des entsprechenden Zeitraums jedoch
keinen Zugang zum Internet gehabt haben und sich auch anderweitig nicht
informiert haben koennen, kann ich ein erneutes Aufgreifen dieses
Punktes zumindest nachvollziehen.

Kann mich bitte jemand aufklaeren, welche der drei Alternativen in
diesem Fall zutrifft?

Merci :)
Carola