Re: öffentliches vs. geschlossenes Mailarchiv

Peter Voigt Peter.Voigt1 at gmx.net
Sa Aug 14 21:16:52 CEST 2004


Hallo,

der Vergleich der Liste mit einem Providervertrag zielt an der Kernfrage
vorbei.

Bei dem Beispiel geht es um die Frage, wie ein Provider das *zukünftige*
Verhältnis von Leistung und Gegenleistung definiert.

Treffend wäre der Vergleich mit dem Ansinnen eines Providers,für die
*Vergangenheit* mehr Geld zu verlangen. 

Denn die Liste soll für die Vergangenheit geändert werden, indem die Liste
entweder auf den alten Benutzerkreis geschlossen, unverändert fortgeführt
oder geöffnet werden soll.

Von diesen drei Alternativen ist die zweite unproblematisch, und zwar für
alle Seiten. Niemand wird enttäuscht. Niemandes Rechte oder
Vertrauenspositionen werden geschmälert.

Die Alternative Öffnung stellt eine geringere Verschlechterung für
diejenigen dar, die darauf gebaut haben, mit ihren e-mails nicht in
Suchmaschinen zu geraten. Das hat sich heraus gestellt, weil jedermann mit
einer funktionsfähigen e-mail-adresse beliebigen Zugriff auf das
Listenarchiv erhält.

Die Alternative Beschränkung läßt ein bißchen den Geschmack von Zensur
anklingen. 

Warum soll ein einzelner anderen vorgeben können, dass deren e-mails
schlechter zugänglich werden? Das wäre die Folge, würde man dem Wunsch nach
der Beschränkung des Zugriffes nachkommen.

Kein einzelner Listenteilnehmer kann doch mehr an
Rechts-/Vertrauenspositionen ins Feld führen, als seine eigenen e-mails.
Wenn ein Listenteilnehmer die Zugänglichkeit dieser e-mails beschränkt sehen
will, mag er das verlangen. 

Dann wird sich das Augenmerk auf die Frage richten, wie gut/schlecht das
technisch verwirklicht werden kann, welcher Aufwand notwendig ist und ob es
Gründe dafür oder dagegen gibt.

Bisher sind für mich keine überzeugenden Gründe genannt worden, die dagegen
sprechen, dem Wunsch machzukommen, die e-mails einzelner in ihrer
Zugänglichkeit zu beschränken.

Gruß
Peter Voigt

Gruß
Peter Voigt

Gruß
Peter Voigt