Vortrag Firewall - Nachfrage Durchstossen von Firewalls

A. Dreyer ml10035 at adreyer.com
Di Nov 17 20:10:59 CET 2009


Peter Voigt wrote:

> Anmerkung: Das Durchstossen von Firewalls ohne ausdrückliche Erlaubnis
> des betroffenen Netzbetreibers stellt im Regelfall eine strafbare Hand-
> lung dar. In Arbeitsverhältnissen führt das nicht erlaubte Durchstossen
> einer Firewall schnell zur fristlosen Kündigung.

Zu Satz 1: Unter Netzbetreiber verstehe ich mal hier das Netzwerk eines
Arbeitgebers/Auftraggebers, nicht das Netz des ISP. Wenn mir ein ISP
eine Firewall vor die Nase setzt die ich nicht managen darf (in dem
Falle würde ich nicht von Durchstoßen sprechen) ist es an der Zeit den
ISP zu wechseln.

Zu Satz 2: Das gilt nur wenn es denn auch irgendwo schriftlich
niedergelegt ist das dies ein unerlaubtes Vorgehen ist.
Manche Firmen weigern sich fixe Nutzungsregeln offiziell mit in eine
Betriebsvereinbarung aufzunehmen, da Sie dann diese Einschränkungen auch
erzwingen müssen - sonst sind Sie haftbar. Wenn die Firmen keine
offiziellen Regeln haben sind Sie erst recht haftbar.. allerdings ist
die Handhabe gegenüber den Mitarbeitern (außer wenn diese illegale Dinge
machen) eingeschränkt..


Habe ich da etwas verpasst?


Achim



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