(forw) PM 0151/2003 (Telekommunikationsüberwachung reformieren)
Kurt Gramlich
k3r at gmx.net
Sun Sep 14 13:28:10 CEST 2003
hallo Politikliste
folgende Info wollte ich weitergeben:
<pressemitteilungen at gruene-fraktion.de>
PRESSEMITTEILUNG
NR. 151/2003
Datum: 12.03.2003
Telekommunikationsüberwachung reformieren
Schutz von Berufsgeheimnisträgern festigen
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die
Telefonüberwachung recherchierender Journalisten durch
Strafverfolgungsbehörden sei grundsätzlich verfassungsgemäß, erklärt
Hans-Christian Ströbele:
In Respekt vor der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts ist in
der heutigen Entscheidung eine Aufforderung an den Gesetzgeber, die
seit langem geforderte Reform der Telekommunikationsüberwachung in
Regierungskoalition und Parlament nun zügig anzugehen. Dabei ist zu
berücksichtigen:
Journalisten und andere Berufsgeheimnisträger sollen
grundsätzlich weder gezielt noch als bloße Gesprächsteilnehmer
abgehört werden.
Der ausufernde Katalog, bei deren Verdacht eine
Telefonüberwachung angeordnet werden darf, soll auf schwer
wiegende (v.a. Gewalt-)Delikte beschränkt werden.
In der richterlichen Anordnung einer Telefonüberwachung muss
die Verdachts- und Beweislage sowie die Abwägung der Belange
der Betroffenen mit dem Zweck der Maßnahme nachvollziehbar
dargelegt und begründet werden. Nur besonders qualifizierte
Richter sollen Telefonüberwachungen anordnen dürfen, denen
sodann die Staatsanwaltschaft ebenso wie der vorgesetzten
Justizbehörde kontinuierlich über Ergebnis und Verlauf der
Telefonüberwachung berichten soll.
Telefonüberwachungen sind auf einen (statt bisher drei) Monate
zu befristen; über Verlängerungen über sechs Monate hinaus,
sollen - wie bei Untersuchungshaft - die Oberlandesgerichte
entscheiden.
Betroffene und mitbetroffene Gesprächsteilnehmer sollen nach
Beendigung der Maßnahme von der Telefonüberwachung
benachrichtigt werden.
Zufallserkenntnisse bei einer Telefonüberwachung über andere,
minder gewichtige Straftaten sollen weder gegen Zielpersonen
noch gegen Dritte direkt oder mittelbar verwertet werden
dürfen. Bei schwer wiegenden Verstößen gegen die
Anordnungsvoraussetzungen sollen Erkenntnisse generell einem
Beweisverwertungsverbot unterliegen.
Schon gegen die Anordnung einer Telefonüberwachung soll eine
wirksame Rechtsschutzmöglichkeit eröffnet werden, statt
Betroffene wie bisher auf bloße Folgenbeseitigung zu verweisen.
Die parlamentarische Kontrolle ist u.a. durch vollständige
statistische Erfassung und Auswertung der Telefonüberwachungs-
Maßnahmen zu stärken.
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Viele Gruesse!
Kurt
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