(forw) PM 0151/2003 (Telekommunikationsüberwachung reformieren)

Kurt Gramlich k3r at gmx.net
Sun Sep 14 13:28:10 CEST 2003



hallo Politikliste

folgende Info wollte ich weitergeben:

<pressemitteilungen at gruene-fraktion.de>

PRESSEMITTEILUNG

NR. 151/2003

Datum: 12.03.2003

Telekommunikationsüberwachung reformieren
Schutz von Berufsgeheimnisträgern festigen

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die
Telefonüberwachung recherchierender Journalisten durch
Strafverfolgungsbehörden sei grundsätzlich verfassungsgemäß, erklärt
Hans-Christian Ströbele:

In Respekt vor der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts ist in
der heutigen Entscheidung eine Aufforderung an den Gesetzgeber, die
seit langem geforderte Reform der Telekommunikationsüberwachung in
Regierungskoalition und Parlament nun zügig anzugehen. Dabei ist zu
berücksichtigen:

	 Journalisten und andere Berufsgeheimnisträger sollen
	 grundsätzlich weder gezielt noch als bloße Gesprächsteilnehmer
	 abgehört werden.

	 Der ausufernde Katalog, bei deren Verdacht eine
	 Telefonüberwachung angeordnet werden darf, soll auf schwer
	 wiegende (v.a. Gewalt-)Delikte beschränkt werden.

	 In der richterlichen Anordnung einer Telefonüberwachung muss
	 die Verdachts- und Beweislage sowie die Abwägung der Belange
	 der Betroffenen mit dem Zweck der Maßnahme nachvollziehbar
	 dargelegt und begründet werden. Nur besonders qualifizierte
	 Richter sollen Telefonüberwachungen anordnen dürfen, denen
	 sodann die Staatsanwaltschaft ebenso wie der vorgesetzten
	 Justizbehörde kontinuierlich über Ergebnis und Verlauf der
	 Telefonüberwachung berichten soll.

	 Telefonüberwachungen sind auf einen (statt bisher drei) Monate
	 zu befristen; über Verlängerungen über sechs Monate hinaus,
	 sollen - wie bei Untersuchungshaft - die Oberlandesgerichte
	 entscheiden.

	 Betroffene und mitbetroffene Gesprächsteilnehmer sollen nach
	 Beendigung der Maßnahme von der Telefonüberwachung
	 benachrichtigt werden.

	 Zufallserkenntnisse bei einer Telefonüberwachung über andere,
	 minder gewichtige Straftaten sollen weder gegen Zielpersonen
	 noch gegen Dritte direkt oder mittelbar verwertet werden
	 dürfen. Bei schwer wiegenden Verstößen gegen die
	 Anordnungsvoraussetzungen sollen Erkenntnisse generell einem
	 Beweisverwertungsverbot unterliegen.

	 Schon gegen die Anordnung einer Telefonüberwachung soll eine
	 wirksame Rechtsschutzmöglichkeit eröffnet werden, statt
	 Betroffene wie bisher auf bloße Folgenbeseitigung zu verweisen.

	 Die parlamentarische Kontrolle ist u.a. durch vollständige
	 statistische Erfassung und Auswertung der Telefonüberwachungs-
	 Maßnahmen zu stärken.

Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Pressestelle
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T: 030 / 227 - 5 72 12
F: 030 / 227 - 5 69 62
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Viele Gruesse!
Kurt
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