Pflichtenheft aktuell (1)

Siegfried Schwarzl szl at gmx.de
Fri May 16 14:48:02 CEST 2003


On Fri, 16 May 2003 14:25:53 +0200 (MEST), you wrote:


> Außerdem wräe es nicht schlecht, wenn ich gleich auf meine Mails von 
> der Schule zgreifen könnte (theoretisch).

Mit dieser Möglichkeit würden wir uns vermutlich eine Menge
juristischer Probleme aufhalsen, auch wenn sich der Vorschlag
zunächst vernünftig anhört.

(1) Es wäre zu prüfen, ob die Schule nicht dadurch zum Provider
wird. Dann schlagen aber die diversen Gesetze mit voller Wucht
zu, insbesondere müßte die Schule u. U. Schnittstellen für den
(unbemerkten!) Zugriff durch Organe der Exekutive
(Verfassungsschutz u. a. ) einrichten. Wollen wir das?

(2) Zumindest private Mail, wenn nicht evtl. sogar sämtlich Mail,
unterliegt dem Fernmeldegeheimnis. Eine irgendwie geartete
Kontrolle des Mailtreibens unserer Schüler wäre nicht erlaubt,
wenn keine rechtswirksame Einwilligung der Erziehungsberechtigten
vorliegt. Da sich die Beteiligung der Schüler am E-Mail-Verkehr
durchaus auch zum Nachteil der Schüler auswirken kann, ist mit
ziemlicher Sicherheit eine Einwilligung der Eltern zur Teilnahme
am E-Mail-Verkehr erforderlich, jedenfalls dann, wenn der
E-Mail-Account nicht nur ausschließlich für schulische Zwecke
genutzt werden darf. Wollen wir das?

Wenn also diese Möglichkeiten vorgesehen werden sollen, so nicht
als Standard, es sei denn, man erhält von zuständiger Stelle den
Persilschein der Unbdenklichkeit.

Im übrigen kann es natürlich jedem "Schulserver" passieren, daß
sein Einsatz bei massiver Verletzung gesetzlicher Bestimmungen
durch die oberste Schulbehörde untersagt wird.




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