Hallo Tuxe, nach längerer Zeit mal wieder ein kurzes Protokoll von einem Lugrav-Treffen : am 1. Mai trafen wir uns ausnahmsweise nicht in der Schule am Möllerstift, sondern in der Alten Dorfschule in Brockhagen, für die Lutz freundlicherweise einen Schlüssel besorgt hatte. Nachdem 2 Untergruppen ohne Kenntnis voneinander vor dem Gebäude gewartet hatten, trafen wir uns dann doch noch; es ging in Verkehrung der sonst üblichen Reihenfolge zunächst zum Griechen und dann, als Peter und Volker als Referenten des Abends dazustießen, wieder zurück in die Schule. Volker referierte zunächst über das Usenet, eines der ältesten Netzaktivitäten, das im Verlaufe der letzten Jahre etwas in Vergessenheit geraten ist. Es ist in Gruppen strukturiert, verbindet die Endpunkte mit einem eigenen Protokoll( nntp ) und wird mit speziellen Newsreadern gelesen. Als ein solcher fungiert beispielsweise Thunderbird. Fast jeder Internetprovider bietet auch Newsdienste an. In der Region wird dankenswerterweise von Cord Beermann eine Übersicht unter http://newsserverliste.cord.de angeboten. Neben textbasierten News in Usenet gibt es darüberhinaus spezielle "binary news", die als in aller Regel kostenpflichtige Leistung angeboten werden und u. a. auch mediale Inhalte anbieten. Diese Binärdateien, so berichtete Volker, werden mit dem Werkzeug yEnc codiert. So gelingt es, die im Stream beim Usenetteilnehmer eintreffenden Datenpakete wieder zu einem verwertbaren Ganzen zusammenzupacken. Um "binary news" lesen zu können, benötige man , so Volker weiter, unter Linux Werkzeuge wie Klibido oder Pan. Die verschiedenen Usenet-Anbieter unterscheiden sich in der Zahl der von ihnen angebotenen Inhalte, der Speicherzeit auf den Servern, ggf. auch im Preis für zusätzliche Angebote usw. Ähnlich wie im Emailbereich mit IMAP sehe der Usenetnutzer Überschriften von gespeicherten News und könne diese dann je nach Anschluss mit hoher Bandbreite herunterladen. Usenetreader haben als Werkzeuge die Fähigkeit, mit NZB-Files umzugehen, einem speziellen Dateiformat. Größere Dateien sind mit dem Kompressionswerkzeug rar gepackt, die Prüfung der Datenintegrität erfolge über Prüfsummen, die in sogenannten Parfiles mitgeschickt werden. Ein Werkzeug namens PyPar2 werde zur Reparatur von Dateien eingesetzt. Vielen Dank an Volker für diesen Überblick über einen etwas aus dem Blickpunkt geratenen Bereich des Internets! In einem weiteren Vortrag stellte Peter kurz einige Aspekte und Inhalte der Vorratsdatenspeicherung durch Telekommunikationsdienstleister und Provider dar. Nach seinen Recherchen geht das Anliegen des Datenschutzes auf die Verbreitung von einfachen Rollfilmen zurück, die es vor Jahrzehnten erstmals ermöglichten, auf das bis dahin umständliche Setting für eine einfache Fotoaufnahme zu verzichten, Kameras als sogenannte Detektivkameras mobil machten und das Interesse bestimmter Kreise begründeten, bei ihren Treffen nicht wider Willen abgelichtet zu werden. Peter wies darauf hin, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, auf die sich der nationale Gesetzgeber argumentativ gern berufe, mangels Zuständigkeit zwar nichtig sei, nun aber doch auf nationaler Ebene Rechtstatbestände geschaffen worden seien. So würden etwa bei Anrufen mit Mobiltelefonen die Rufnummer , die Tatsache einer eventuellen Um-oder Weiterleitung, die Dienstart, der Vorgang und Zeitpunkt einer Wiederaufladung von Prepaidkarten, die Funkzellen usw. gespeichert. Bei VoIP-Telefonaten würden auch IP-Adressen festgehalten. Mailprovider seien gehalten zu protokollieren, wer an wen eine Mail schicke, IP-Adressen und Zeitpunkte des Absendens einer Mail würden festgehalten. Internetprovider seien verpflichtet , u. a. ID-Kennungen, IP-Adressen und URL's, die Identitäten von Personen, die sich hinter temporären IP-Adressen verbergen sowie Beginn und Ende von Netzwerkzugriffen zu speichern. Die Speichernotwendigkeit bestehe für 6 Monate, die Internetdienstleister stellten sich derzeit darauf ein, auch wenn es noch zu einem höchstrichterlichen Verfahren kommen sollte. Peter wies darauf hin, dass die enorme Fülle an Daten, die dann gespeichert werde, z. B. Persönlichkeits-und Bewegungsprofile zulasse. Man könne Personen nachweisen, dass sie sich zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten aufgehalten haben dürften und dies etwa für die Heranziehung zu Zeugenaussagen zu Kriminalfällen nutzen, die sich in der Nachbarschaft einer so überwachten Person zugetragen haben. So komme es zur Einbeziehung primär völlig Unbeteiligter in laufende Verfahren, und etwaige fehlende Informationen könnten dann leicht etwa durch Anrufe in Geschäften, in denen man sich aufgehalten hat, komplettiert werden. Der Nutzen dieser umfassenden Datenerhebung für ein Ziel wie die Bekämpfung des Terrorismus werde von erfahrenen Strafverfolgern bezweifelt und bewege sich nach deren Schätzungen, so Peter, im "Promillebereich". Bedrückend sei, dass man den Eindruck eines Generalverdachts gegen die Bevölkerung bekommen könne und der Hinweis eines Einzelnen, er habe doch nichts zu verbergen, als naiv einzuschätzen sei. Vor allem sei noch unklar, welche weiteren den bereits beschlossenen Überwachungsschritten noch folgen sollen. Vielen Dank an Peter für seinen Vortrag und seine Einschätzung von Wert und Bedeutung der jüngsten gesetzgeberischen Initiativen in diesem Bereich ! Ich hoffe, wenigstens einige wichtige Dinge aus den beiden Vorträgen genannt zu haben, und bitte ggf. um Ergänzungen und Anmerkungen. Macht's gut, viele Grüße, bis bald! Ulrich -- OpenPGP KeyID 0x8E10DA81