Rechtsfragen
Peter Voigt
Peter.Voigt1 at gmx.net
Tue Jun 15 09:49:19 CEST 2004
Am Montag, 14. Juni 2004 13:40 schrieb A. Dreyer:
> Hallo,
>
> Kann mir jmand von euch sagen an welche behördlich Stelle (mit
> "vernünftiger" Internet-Erfahrung) man sich wenden kann um eine
> Anzeige gegen unbekannt zu stellen?
Hallo,
zuständig zur Verfolgung von Strafanzeigen sind die Polizei und die
Staatsanwaltschaft. Es gibt eine Aufgabenteilung. Die Polizei ermittelt, die
Staatsanwaltschaft bewertet. Bei beiden kann Anzeige erstattet werden.
Die Polizei bedient sich gegebenenfalls der Hilfe von Fachbehörden,
insbesondere den Landeskriminalämtern und dem BSI. Letzteres ist im
allgemeinen auskunftsfreudig, was Ermittlungsmöglichkeiten angeht.
Wenn man die Strafverfolgungsbehörden im Vorfeld der Anzeige eine gewisse
Hilfestellung (sprich Motivation) zukommen lassen will, schadet es nicht,
sich beim BSI zu informieren. Einfach anrufen und durchfragen, bis man
jemanden findet, der den in Frage stehenden Sachbereich kennt.
Weil Internet-Kriminalität häufig einen sehr großen Kreis von Geschädigten
betrifft, empfehl es sich, in einer Anzeige möglichst viel know how zum
Zwecke derTataufklärung zu verpacken, damit der Anzeigensachbearbeiter
konkrete Handlungsimpulse erhält. Detaillerte Hinweise, welche Möglichkeiten
beispielsweise dem BSI zur Verfügung stehen, können da nur nützen.
Wegen des sog. Tatort-Prinzipes gibt es in Deutschland in Sachen
Internet-Kriminalität keine Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften bzw.
-polizeidienststellen, wie es sie beispielsweise für Wirtschftskriminalität
gibt.
Wird die Anzeige bei einer örtlich unzuständigen Behörde eingelegt, wird sie
amtsintern an die richtige Stelle weitergeleitet und dort bearbeitet.
In Raum Bielefeld sind bei der Polizei das 13. KK (Kriminalkommissariat) und
bei der Staatsanwaltschaft die Abteilung 56 Js zuständig.
Gruß
Peter Voigt
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