Rechtsfragen
Florian Lohoff
flo at rfc822.org
Tue Jun 15 13:44:53 CEST 2004
On Tue, Jun 15, 2004 at 12:23:34PM +0200, Dietmar Goldbeck wrote:
> > > Andererseits frage ich mich, ob die Staatsanwaltschaft da
> > > ermittelt. Es muss ja rechtsextreme geben, die die Backdoors und SMTP
> > > engines des Virus nutzen. Ist das strafbar etwa Missbrauch von
> > > Computeranlagen oder oder auch Rufschädigung wegen der Absenderfälschung?
> >
> > Das IMHO Strafbar
> >
> > §202 StGB - Auspähen von Daten
> >
> > (1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen
> > unberechtigten Zugang besonders gesichert sind,
> ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
>
> Ich fürchte ein Windows Rechner mit Virus drauf ist nur besonders
> gesichert, wenn er ausgeschaltet ist...
Dann ist ggfs. der Author des Original Wurms dran
> Ausserdem liest der Virus ja nur e-Mail Adressen aus
> ungeschützten Dateien aus (BrowserCache, Adressbuch etc. sind
> ja normalerweise nicht gerade besonders gegen Lesen geschützt.)
Der Rechner an sich ist geschuetzt - Es wird eine Luecke ausgenutzt die
nicht willentlich vom User geschaffen worden ist. Ich denke das sollte
Reichen.
Flo
--
Florian Lohoff flo at rfc822.org +49-171-2280134
Heisenberg may have been here.
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