Rechtsfragen

Florian Lohoff flo at rfc822.org
Tue Jun 15 13:44:53 CEST 2004


On Tue, Jun 15, 2004 at 12:23:34PM +0200, Dietmar Goldbeck wrote:
> > > Andererseits frage ich mich, ob die Staatsanwaltschaft da
> > > ermittelt. Es muss ja rechtsextreme geben, die die Backdoors und SMTP
> > > engines des Virus nutzen.  Ist das strafbar etwa Missbrauch von
> > > Computeranlagen oder oder auch Rufschädigung wegen der Absenderfälschung?
> > 
> > Das IMHO Strafbar
> > 
> > §202 StGB - Auspähen von Daten
> > 
> > 	(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen
> > 	unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, 
>                               ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
> 
> Ich fürchte ein Windows Rechner mit Virus drauf ist nur besonders
> gesichert, wenn er ausgeschaltet ist...

Dann ist ggfs. der Author des Original Wurms dran

> Ausserdem liest der Virus ja nur e-Mail Adressen aus 
> ungeschützten Dateien aus (BrowserCache, Adressbuch etc. sind 
> ja normalerweise nicht gerade besonders gegen Lesen geschützt.)

Der Rechner an sich ist geschuetzt - Es wird eine Luecke ausgenutzt die
nicht willentlich vom User geschaffen worden ist. Ich denke das sollte
Reichen.

Flo
-- 
Florian Lohoff                  flo at rfc822.org             +49-171-2280134
                        Heisenberg may have been here.
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