Kleine Rechtskunde (was: Laptop - aber welchen ???)

Thomas Balls-Thies lug-owl at balls-thies.de
Mon Jul 25 18:47:05 CEST 2005


Florian Lohoff wrote:
> On Sun, Jul 24, 2005 at 05:38:40PM +0200, Nico Bredenbals wrote:
> 
> Mir ist egal wer mir das gibt. Tatsache ist das ich Gewaehrleistung
> meinte und diese laut getltendem recht von meinem verkaeufer erbracht
> werden MUSS. Wenn also das dingen nach 1 1/2 Jahren das Display aufgibt
> und das kein "Verschleiss" ist dann ist der Verkaeufer dran. (Man moege
> mich hier korrigieren).
> 
Im Prinzip ja, aber ...

Du hast zwei Jahre gesetzlich geregelte Gewährleistung durch deinen 
Händler (bei gebrauchten Sachen ein Jahr). In den ersten sechs Monaten 
muss der Händler dir nachweisen, dass das Gerät beim Verkauf noch in 
Ordnung war, danach tritt die "Beweislastumkehr" in Kraft. Dann musst du 
dem Verkäufer beweisen, dass der Mangel schon beim Verkauf bestanden hat.

Garantie ist dagegen eine freiwillige Leistung des Herstellers und du 
darfst dich mit diesem selber über deren Einlösung streiten.

Grüße

Thomas (Rechtslaie)



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