öffentliches vs. geschlossenes Mailarchiv
Sebastian Inacker
inacker at gmx.de
Sa Aug 14 20:45:42 CEST 2004
Hallo Jan-Benedict.
On Sat, Aug 14, 2004 at 07:44:52PM +0200, Jan-Benedict Glaw wrote:
> > Wenn ich die Diskussion des Providers ignoriere, kann ich nicht
> > erwarten, dass auf meine Befindlichkeiten Ruecksicht genommen wird.
> Oh doch. Du hast Zusagen (da dann sogar in Form eines schriftlichen
> Vertrages), auf die Du Dich getrost zurückziehen kannst. Dir darf da
> scheißegal sein, was für Vorstellungen Dein Vertragspartner da mal
> entwickeln mag...
Naja, aktuelles Beispiel T-Online (mein Provider): Die aendern jetzt
grade ihre Leistunden und ihre AGB. Es gibt mehr Leistungen fuer's
gleiche Geld, also wohl unkritisch. Aber nehmen wir mal an, ich waere
mit den neuen AGB nicht einverstanden...
<URL:http://www2.service.t-online.de/c/22/58/09/2258096.html#Frage5>
F: Ich bin mit der Änderung nicht einverstanden und möchte den neuen
AGB widersprechen. An wen kann ich meinen Widerspruch richten?
A: Gemäß unseren AGB haben Sie die Möglichkeit, dieser Änderung zu
widersprechen. [...]
Bitte beachten Sie, dass wir bei Ihrem Widerspruch Ihren T-Online
Vertrag zum 30.09.2004 kündigen, da wir Ihren Vertrag nicht auf
Grundlage der alten Konditionen weiterführen können.
Ich darf also Widerspruch einlegen. Wenn ich den Vertrag aber nicht
kuendigen will, dann sollte ich mit den Aenderungen einverstanden
sein. (Ich unterstelle mal, dass das juristisch abgesichert ist und es
also einigermassen schwer fallen sollte, dagegen erfolgreich zu klagen.)
Tschuess,
Sebastian