öffentliches vs. geschlossenes Mailarchiv (war: Protokoll Treffen v. 12.8.)
Ralf Gesel|ensetter
rgx at gmx.de
Sa Aug 14 21:28:02 CEST 2004
Hallo Peter,
Am Freitag 13 August 2004 18:25 schrieb Peter Voigt:
> > auf keinen fall.
> > der schutz der privatsphäre muss immer vor dem recht auf
> > öffentlichkeit gehn.
>
> Dieser Fall ist nicht betroffen, weil alle, die auf der Liste gepostet
> haben, ihre Privatsphäre freiwillig verlassen haben, um sich freiwillig
> in die Öffentlichkeit zu stellen.
>
> Dann kann man sich auf die Privatsphäre nicht mehr berufen.
Nach deiner Logik darf alles gedruckt werden, was ich in einer
halb-öffentlichen Runde sage. Nehmen wir das Beispiel Schule: Dort darf ich
am Schulleiter vorbei keine Pressearbeit betreiben. Noch dürfen Schüler Bild-
oder Tonaufzeichnungen des Unterrichte ohne Genehmigung nach außen tragen.
Aber selbst, wenn deine Aussage zuträfe, dass alles, was nicht privat ist,
öffentlich ist, so halte ich es doch für einen Unterschied, ob die
Möglichkeit der Veröffentlichung besteht, oder ob automatisch alles
veröffentlicht wird.
Der Unterschied liegt in der Qualität des Datenbestandes hinsichtlich
technischer Auswertungsmöglichkeiten: Alle Bücher in der Stadtbücherei sind
z.B. öffentlich einsehbar -- das berechtigt aber nicht, Bücher einzuscannen
und im Internet allgemein bereit zu stellen.
Damit möchte ich keine juristische Dimension in die Debatte bringen -- m.E.
ist es nicht legitim, die Beiträge offen zu schalten, wenn auch nur einer
Widerspruch einlegt.
Gruß
Ralf