öffentliches vs. geschlossenes Mailarchiv (war: Protokoll Treffen v. 12.8.)
Peter Voigt
Peter.Voigt1 at GMX.NET
Fr Aug 13 18:25:05 CEST 2004
Am Freitag, 13. August 2004 17:59 schriebst Du:
> auf keinen fall.
> der schutz der privatsphäre muss immer vor dem recht auf
> öffentlichkeit gehn.
Dieser Fall ist nicht betroffen, weil alle, die auf der Liste gepostet
haben, ihre Privatsphäre freiwillig verlassen haben, um sich freiwillig
in die Öffentlichkeit zu stellen.
Dann kann man sich auf die Privatsphäre nicht mehr berufen.
Das läßt sich als Zwischenergebnis dieses Threads zweifellos festhalten.
Gruß
Peter Voigt