Verschluesselung Was: [OT] MIR REICHTS!
Jorge Santos
jorge.santos at liberdade.de
Mi Sep 6 19:58:26 CEST 2006
* RA Voigt <voigt-anwalt at t-online.de> [2006-09-06 11:20]:
> Eine Erlaubnis zur Rasterfahndung, d.h. das Abscannen aller erreichbaren privaten Festplatten im Netz, ist nicht angedacht. Es geht um
> Ermittlungen in Einzelfällen.
>
> Eine andere Frage ist, ob man den Behörden glauben will, dass sie ihre Maßnahmen auf solche Fälle beschränken werden.
Und genau darin sehe ich das Problem!
Uns wurde vor Augen geführt, dass wir in einem Staat leben, in dem
ein _deutscher_ Nachrichtendienst (in diesem Fall der BND, der
übrigens Dank Sicherheitspaket 1 auch innerhalb des eigenen Landes
Informationen gewinnen darf), dessen Aufgabe ausschließlich in
der Informationsbeschaffung besteht, durchaus und sehr unproblematisch
ihre Vorstellungen von RECHT auch exekutiv duchsetzen konnten
(Beispiel: Cicero).
Ich zitiere:
(a) Wesen des Trennungsgebots
Die Trennung von Polizei und Verfassungsschutz begründet sich aus den
Erfahrungen mit dem Terror der Gestapo, die nachrichtendienstliche und
exekutive Befugnisse hatte und dadurch unbeschränkte Machtfülle
erreichte. Zur Gefährlichkeit der Gestapo trug auch bei, daß diese
weisungsbefugt gegenüber allen Polizeibehörden, der verwaltungs-
gerichtlichen Kontrolle entzogen und an die Gesetze nicht
gebunden war.
Zitatende
Im Fall Cicero wurden den Geheimdiensten hier Befugnisse eingeräumt, die
das Trennungsgebot, die Trennung von Staatsschutz und Polizei,
nicht hinreichend berücksichtigten.
Auch wenn im _Nachhinein_ der Zugriff judikativ in Frage gestellt
und zuletzt Verworfen wurde!!!
Wer kann nach den Geschehnissen der letzten Zeit sicher sein, dank unserer
Gewaltentrennung NIE in die Situation zu geraten uns von GEHEIMPOLIZISTEN
umgeben zu sehn???
Gruß
Jorge
-------------- nächster Teil --------------
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