Vorhandene Abmahnungen betreffen nicht die Lugrav, aber ...

Peter Voigt peter.voigt1 at gmx.net
Mo Jul 22 13:08:51 CEST 2013


Hallo,

während des letzten Treffens kam das Gerücht auf, es gäbe Abmahnungen gegen
den Betreiber des Treffpunktes, weil Filme oder Musik ohne Erlaubnis per
Internet kopiert worden seien.

Bekanntlich nutzt die Lugrav ein fremdes Wlan als Zugang zum Internet. Das
Zugangspasswort wurde der Lugrav freundlicherweise zur Verfügung gestellt.

Der Betreiber hat in der Vergangenheit das Passwort recht freizügig weiter-
gegeben und kann deshalb weder sagen, wer als Täter in Frage kommt, noch
ob die Handlungen von Personen innerhalb seines Gebäudeskomplexes vorgenommen
worden sind. 

Es gibt mehrere Wlan-Router im Gebäudekomplex mit demselben Passwort. 

Der Betreiber wurde zweimal abgemahnt.

Die betroffenen Film- und Musiktitel lassen keinen Hinweis zu, weder auf
das Alter der handelnden Personen noch auf spezielle Interessen.

Während eines Gespräches zeigte sich jedoch ein entscheidendes Detail.

Zu den in Frage stehenden Vorfällen kam es an diversen Samstagen. Die Lugrav
trifft sich jedoch nur Donnerstags.

Deshalb trifft die Lugrav keinerlei Verantwortlichkeit.

Der Betreiber hat als Sofort-Maßnahme das Passwort für den Wlan-Zugang 
geändert. Es gibt in seinem Haus nur noch eine Person, die das neue 
Passwort kennt.

Der Betreiber wird zukünftig sicherlich zurückhaltend agieren, sollte er 
merken, um wieviel Geld es in den bisher abgemahnten Fällen geht. Es wird 
nicht lange dauern, bis er Klarheit erlangt.

Ich meine, wir sollten dem Betreiber einen Vorschlag unterbreiten, wie er
der Lugrav die Nutzung seines Wlans weiterhin erlauben kann, ohne befürchten 
zu müssen, gegenüber Dritten haften zu müssen.

Mein Vorschlag: Die Lugrav sollte ihrerseits einen einzelnen verantwortlichen 
Ansprechpartner benennen oder auf den Wlan-Zugang verzichten.

Der Ansprechpartner der Lugrav könnte während der Treffen ein eigenes 
mobiles Wlan als Zwischenetz aufspannen. Dort könnte der Netzwerkverkehr
der Lugrav während der Treffen überwacht und nachgehalten werden. Der
Ansprechpartner könnte jeden Surfwilligen ein individuell ad hoc erzeugtes 
zufälliges Passwort andienen, so dass etwaige Verantwortlichkeiten auf-
klärbar werden.

Sonst könnte die Lugrav in Gefahr geraten, sich nicht entlasten zu können, 
sollte ein Dritter zufällig während eines unserer Treffens nicht er-
wünschte Aktivitäten mit Hilfe des örtlich vorhandenem Wlan unternehmen.

Gruß
pv







   


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