Vorhandene Abmahnungen betreffen nicht die Lugrav, aber ...

ecki steinhagen eckisteinhagen at gmail.com
Di Jul 23 10:36:04 CEST 2013


Hallo Peter,

ist ja nett das du dich kümmerst, ich sehe nur keine dringende
Notwendigkeit.
Jeder der ein Smartphone hat, und bei der Telekom einen Vetrag hat kann via
Tethering
Wlan zur Verfügung stellen. Ist natürlich nix um eine komplette
Installation zu machen, aber für Recherche und mal Treiber laden völlig ok.
Ansonsten halten wir uns am besten raus, oder geben maximal Tipps.
Ich meine wichtiger ist das der Beamer zurück kommt. Weiss jemand was damit
ist ?
Notfalls sollten wir die Kasse plündern und einen kaufen, sind ja nicht so
teuer.
Ansonsten muss ich sagen ist die Location immer noch das nonplusultra :)

Gruß Volker


Am 22. Juli 2013 13:08 schrieb Peter Voigt <peter.voigt1 at gmx.net>:

> Hallo,
>
> während des letzten Treffens kam das Gerücht auf, es gäbe Abmahnungen gegen
> den Betreiber des Treffpunktes, weil Filme oder Musik ohne Erlaubnis per
> Internet kopiert worden seien.
>
> Bekanntlich nutzt die Lugrav ein fremdes Wlan als Zugang zum Internet. Das
> Zugangspasswort wurde der Lugrav freundlicherweise zur Verfügung gestellt.
>
> Der Betreiber hat in der Vergangenheit das Passwort recht freizügig weiter-
> gegeben und kann deshalb weder sagen, wer als Täter in Frage kommt, noch
> ob die Handlungen von Personen innerhalb seines Gebäudeskomplexes
> vorgenommen
> worden sind.
>
> Es gibt mehrere Wlan-Router im Gebäudekomplex mit demselben Passwort.
>
> Der Betreiber wurde zweimal abgemahnt.
>
> Die betroffenen Film- und Musiktitel lassen keinen Hinweis zu, weder auf
> das Alter der handelnden Personen noch auf spezielle Interessen.
>
> Während eines Gespräches zeigte sich jedoch ein entscheidendes Detail.
>
> Zu den in Frage stehenden Vorfällen kam es an diversen Samstagen. Die
> Lugrav
> trifft sich jedoch nur Donnerstags.
>
> Deshalb trifft die Lugrav keinerlei Verantwortlichkeit.
>
> Der Betreiber hat als Sofort-Maßnahme das Passwort für den Wlan-Zugang
> geändert. Es gibt in seinem Haus nur noch eine Person, die das neue
> Passwort kennt.
>
> Der Betreiber wird zukünftig sicherlich zurückhaltend agieren, sollte er
> merken, um wieviel Geld es in den bisher abgemahnten Fällen geht. Es wird
> nicht lange dauern, bis er Klarheit erlangt.
>
> Ich meine, wir sollten dem Betreiber einen Vorschlag unterbreiten, wie er
> der Lugrav die Nutzung seines Wlans weiterhin erlauben kann, ohne
> befürchten
> zu müssen, gegenüber Dritten haften zu müssen.
>
> Mein Vorschlag: Die Lugrav sollte ihrerseits einen einzelnen
> verantwortlichen
> Ansprechpartner benennen oder auf den Wlan-Zugang verzichten.
>
> Der Ansprechpartner der Lugrav könnte während der Treffen ein eigenes
> mobiles Wlan als Zwischenetz aufspannen. Dort könnte der Netzwerkverkehr
> der Lugrav während der Treffen überwacht und nachgehalten werden. Der
> Ansprechpartner könnte jeden Surfwilligen ein individuell ad hoc erzeugtes
> zufälliges Passwort andienen, so dass etwaige Verantwortlichkeiten auf-
> klärbar werden.
>
> Sonst könnte die Lugrav in Gefahr geraten, sich nicht entlasten zu können,
> sollte ein Dritter zufällig während eines unserer Treffens nicht er-
> wünschte Aktivitäten mit Hilfe des örtlich vorhandenem Wlan unternehmen.
>
> Gruß
> pv
>
>
>
>
>
>
>
>
> --
> Lugrav mailing list
> Lugrav at lug-owl.de
> http://lug-owl.de/mailman/listinfo/lugrav
>
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URL: <http://lug-owl.de/pipermail/lugrav/attachments/20130723/4ca1db36/attachment.html>


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