Im Nachgang zum Thema Firewalls tauchte die Frage auf, ob es möglich ist, zwischen zwei Rechnern eine Verbindung aufzubauen, die jeweils hinter einer Firewall stehen, obwohl beide Firewalls eingehende Ver- bindungen generell blockieren. Gibt es Sicherheitslücken? Auf den ersten Blick schützt die Firewall. Denn beide Firewalls lassen Verbindungen nur nach aussen zu, aber keine Verbindungen von aussen nach innen. D.h. jeder Rechner hinter der Firewall kann zwar versuchen, seinen Gegenüber zu kontaktieren. Denn seine Firewall läßt die Verbindung nach aussen durch. Aber sein Gegenüber kann auf den Kontaktversuch nicht antworten, weil seine Firewall die eingehende Verbindung blockiert. Aber man kann den Umstand ausnutzen, dass *beide* Rechner für sich alleine nach draussen gehen können. Hier tritt die Sicherheits- lücke in Erscheinung. Ein dritter Rechner, der zwischen beiden Firewalls steht, kann so eingerichtet werden, dass er auf Kontakversuche von beiden Seiten wartet und ihnen anschliessend als Vermittler dient. Die Vorgehensweise wird 'Hole Punching' genannt und hier näher erläutert: http://www.brynosaurus.com/pub/net/p2pnat/ Firewalls, die UPnP ermöglichen, öffnen wegen der fehlenden Authen- tifizierung dieses Protokolles weitergehende Möglichkeiten: http://www.upnp-hacks.org/ http://www.gnucitizen.org/blog/hacking-the-interwebs/ Diese Techniken werden von etlichen "seriösen" Anwendungen eingesetzt, insbesondere von VoIP und P2P-Spielen. Erläuterungen finden sich hier: http://www.h-online.com/security/features/How-Skype-Co-get-round-firewalls-7... Hacker nutzen diese Technik, um an Hotspots kostenlos surfen zu können: http://blog.gauner.org/2007/12/01/hotspot-und-firewall-piercing/ Mit anderen Worten: Erneut zeigen sich die Grenzen des Schutzes, den eine Stateful- Inspection-Firewall bieten kann. Möglicherweise bieten Firewalls mehr Schutz, die mit Proxies oder Deep Packet Inspection arbeiten. Sie zu konfigurieren ist jedoch trickreich und fehleranfällig. Anmerkung: Das Durchstossen von Firewalls ohne ausdrückliche Erlaubnis des betroffenen Netzbetreibers stellt im Regelfall eine strafbare Hand- lung dar. In Arbeitsverhältnissen führt das nicht erlaubte Durchstossen einer Firewall schnell zur fristlosen Kündigung. pv