Rechtsfragen

Jan-Benedict Glaw jbglaw at lug-owl.de
Tue Jun 15 12:23:21 CEST 2004


On Tue, 2004-06-15 12:09:18 +0200, Florian Lohoff <flo at rfc822.org>
wrote in message <20040615100918.GA28754 at paradigm.rfc822.org>:
> On Tue, Jun 15, 2004 at 11:49:04AM +0200, Dietmar Goldbeck wrote:
> > ging mir leider genauso. Als ich noch nicht wusste, das das über einen
> > Virus lief wollte ich auch Strafanzeige stellen. Seit den Berichten,
> > das Sober Varianten benutzt werden, bin ich mir unsicher. Es sind ja
> > alleine auf der Lug Mailingliste einige betroffen.
> 
> > Andererseits frage ich mich, ob die Staatsanwaltschaft da
> > ermittelt. Es muss ja rechtsextreme geben, die die Backdoors und SMTP
> > engines des Virus nutzen.  Ist das strafbar etwa Missbrauch von
> > Computeranlagen oder oder auch Rufschädigung wegen der Absenderfälschung?
> 
> Das IMHO Strafbar
> 
> §202 StGB - Auspähen von Daten
> 
> 	(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen
> 	unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen
> 	verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
> 	Geldstrafe bestraft.

Ist das Outlook'sche Adreßbuch "besonders gesichert"? Wie ist's mit all
den Email-Adressen, die ich via Google finden kann, indem ich einfach
500000000 Millionen Webseiten durchscanne?

> 	(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch,
> 	magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind
> 	oder übermittelt werden.
> 
> und
> 
> StGB §303b Computersabotage
> 
> 	(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein
> 	fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist,
> 	dadurch stört, daß er

Was ist mit dem PC von meiner Omi, die sich leider ein Würmchen
eingefangen hat?

> StGB § 268 Fälschung technischer Aufzeichnungen
> 
> 	(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr
> 	1.  eine unechte technische Aufzeichnung herstellt oder eine technische
> 	Aufzeichnung verfälscht oder
> 	2.  eine unechte oder verfälschte technische Aufzeichnung gebraucht,
> 	wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
> 	bestraft.

Hey, darunter könne eine jede Email fallen, die einen falschen Absender
har! Jay!

> 	(2) Technische Aufzeichnung ist eine Darstellung von Daten, Meß-
> 	oder Rechenwerten, Zuständen oder Geschehensabläufen, die durch ein
> 	technisches Gerät ganz oder zum Teil selbsttätig bewirkt wird, den
> 	Gegenstand der Aufzeichnung allgemein oder für Eingeweihte erkennen
> 	läßt und zum Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache bestimmt
> 	ist, gleichviel ob ihr die Bestimmung schon bei der Herstellung oder
> 	erst später gegeben wird.

Uh?

> > Wird das von der Kriminalpolizei verfolgt? Die Texte selber erschienen
> > mir leider noch von der Meinungsfreiheit gedeckt (keine
> > Volksverhetzung oder Ausschwitzlüge, allerdings bin ich kein Jurist
> > und weiss nicht wo genau die Grenze liegt, ab der man da Anzeige
> > erstatten kann bzw. der Staatsanwalt ermittelt.)
> 
> Ich denke auch das die Texte gedeckt sind

Das sind ja zumeist Zeitungsartikel u.Ä.  Vielleicht sollte man mal
überprüfen, ob diese überhaupt so existieren -- und nicht frei erfunden
sind. Wenn sie existieren, könnte man bemängeln, daß meistens keine
exakte Quellenangabe existiert...

MfG, JBG

-- 
   Jan-Benedict Glaw       jbglaw at lug-owl.de    . +49-172-7608481
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