Am Dienstag, 15. Juni 2004 13:59 schrieb Holger van Lengerich: > Nun, die Frage betraf allerdings die Kompetenz, nicht die Zuständigkeit. Ich sehe keinen Anlaß, in der Öffentlichkeit die Kompetenz von Polizeibehörden zu erörtern. Unabhängig davon empfiehlt es sich, denkbare Ermittlungsansätze schon in der Anzeige zu bezeichnen. Gruß Peter Voigt