Rechtsfragen
Holger van Lengerich
holger at van-lengerich.de
Wed Jun 16 00:02:21 CEST 2004
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Hi,
Peter Voigt (Peter.Voigt1 at gmx.net) schrieb:
> Ich sehe keinen Anlaß, in der Öffentlichkeit die Kompetenz von Polizeibehörden
> zu erörtern.
Da das KK 25 der Polizei Bielefeld sich selber als die fachlich richtige
Stelle für Computerkriminalität in der Öffentlichkeit positioniert und sogar
darum bittet Straftaten in diesem Bereich direkt beim KK25 anzuzeigen - so
geschehen auf der Hausmesse OWL Security (www.owl-security.de) - sehe ich
keinen Grund die von den Beamten selbst bezogene Position hier nicht auch
genauso weiterzugeben.
> Unabhängig davon empfiehlt es sich, denkbare Ermittlungsansätze
> schon in der Anzeige zu bezeichnen.
Was natürlich einfacher fällt, wenn der Beamte, mit dem ich rede, auch eine
ungefähre Ahnung davon hat, wovon ich rede und weiss auf welche Informationen
es ankommt. (In diese Richtung habe Achim's Frage verstanden.)
- --
Peter (zuffmick at t-online.de) schrieb:
> Wie das? Kompetenz bedeutet Zuständigkeit.
Ich meinte mit "Kompetenz" den fachlichen Sachverstand, nicht die
organisatorische Zuständigkeit. Sorry für die Verwirrung.
Gruß,
Holger
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