öffentliches vs. geschlossenes Mailarchiv (war: Protokoll Treffen v. 12.8.)
Martin Bähr
mbaehr at email.archlab.tuwien.ac.at
Fr Aug 13 17:59:57 CEST 2004
On Fri, Aug 13, 2004 at 05:43:30PM +0200, Peter Voigt wrote:
> Wer auf der Liste gepostet hat, *weil* er sich öffentlich kundtun
> wollte, ist mit einer Beschränkung des Zugriffs auf einen begrenzten
> Personenkreis nicht zwingend einverstanden.
>
> Das Anliegen dieses Personenkreises ist als gleichwertig einzustufen.
auf keinen fall.
der schutz der privatsphäre muss immer vor dem recht auf öffentlichkeit
gehn.
ausnamen gibt es hier nur bei personen die in der öffentlichkeit
eine besondere rolle spielen (schauspieler, politiker, usw. siehe
entsprechende gerichtsurteile)
wer an eine liste postet tut das weil er sich an die liste wenden will.
wem diese öffentlichkeit nicht ausreicht wird wohl auch in anderen foren
posten und so seine öffentlichkeit bekommen.
im zweifelsfall lieber zuwenig veröffentlichen als zuviel.
gruss, martin.
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