Pflichtenheft: Nutzerverwaltung

Siegfried Schwarzl szl at gmx.de
Mon May 12 23:08:02 CEST 2003


On Mon, 12 May 2003 19:47:56 +0200, you wrote:


> ist ja prinzipiell richtig, aber auch mit dem Prinzip habe ich
> so meine Bauchschmerzen. Öffentliche Dienst heißt Ausschreibung
> und damit kommt der billigste zum Zuge. Das ist aber in den 
> seltensten Fällen der kompetenteste. 

So pauschal würde ich das nicht sagen. Es muß natürlich ein klar
definiertes Pflichtenheft für den Auftragnehmer existieren, damit
er sich nicht herauswinden kann. Im Zweifel sitzt aber ohnehin
der öffentliche Auftraggeber am längern Hebel, indem er
Rechnungen nicht bezahlt.

Je nun. Jetzt jammern die Schul-Administratoren seit Jahren
darüber, daß sie kostenlos Leistungen erbringen (müssen). Und nun
versucht mal eine Landesregierung tatsächlich, dem Rechnung zu
tragen und das Ganze auf eine solide Basis zu stellen - da sollte
man dem Vorhaben einfach mal eine Chance geben.
 



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